- Absatzeinzelkosten
- 1. Begriff: a) I.w.S.: ⇡ Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen (z.B. Kunden, Absatzgebieten) direkt zurechnen lassen.- b) I.e.S.: Kosten, die für einzelne Absatz-(Verkaufs-)vorgänge (z.B. Ausgangsfrachten, Versandverpackung) direkt erfassbar sind.- 2. Traditionelle Kostenrechnungen weisen nur sehr wenige Absatzkosten als Einzelkosten aus (⇡ Sondereinzelkosten des Vertriebs).- Gegensatz: ⇡ Absatzgemeinkosten.
Lexikon der Economics. 2013.