Absatzeinzelkosten

Absatzeinzelkosten
1. Begriff: a) I.w.S.:  Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen (z.B. Kunden, Absatzgebieten) direkt zurechnen lassen.
- b) I.e.S.: Kosten, die für einzelne Absatz-(Verkaufs-)vorgänge (z.B. Ausgangsfrachten, Versandverpackung) direkt erfassbar sind.
- 2. Traditionelle Kostenrechnungen weisen nur sehr wenige Absatzkosten als Einzelkosten aus ( Sondereinzelkosten des Vertriebs).
- Gegensatz:  Absatzgemeinkosten.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Absatzgemeinkosten — 1. I.w.S.: ⇡ Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen nicht direkt zurechnen lassen. 2. I.e.S.: Kosten, die nicht für einen einzelnen Absatz (Verkaufs )vorgang direkt erfassbar sind (⇡ Vertriebsgemeinkosten). Beispiele:… …   Lexikon der Economics

  • Absatzsegmentrechnung — Absatzsegmentanalyse, Segmentrechnung, Vertriebskostenrechnung. 1. Begriff: Kostenrechnerische Zuordnung der ⇡ Absatzeinzelkosten und ⇡ Absatzgemeinkosten auf einzelne Absatzsegmente (z.B. Abnehmergruppen, Absatzgebiete, Produkte oder… …   Lexikon der Economics

  • Vertriebseinzelkosten — ⇡ Sondereinzelkosten des Vertriebs, ⇡ Absatzeinzelkosten …   Lexikon der Economics

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